Steuerfreier Sachbezug für Rietberg

Steuerfreier Sachbezug für Rietberg

Mitarbeitermotivation können viele…

Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber in Rietberg ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.

Die großen Onlinekonzerne und Handelsketten sowie die internationalen Öl-Multis (Stichwort: Tankkarte) profitieren bisher fast alleine von diesem Instrument. Mit einem isoliertem Blick auf den Effekt der Mitarbeitermotivation waren diese Angebote bisher nützlich.

Die enorme Kaufkraft, die sich hinter diesem Instrument verbirgt, fließt jedoch aus der Stadt ab. Dem Standort dienlich sind die Angebote in keiner Weise.


…die Rietberger Sternschnuppe kann mehr!

Auch die Rietberger Sternschnuppe erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Damit motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv den eigenen Standort.

Denn die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden können.

Mit der Rietberger Sternschnuppe aus Rietberg erreichen Sie also mehr. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken Sie gleichzeitig das lokale Gewerbe vor Ort und damit den Standort Rietberg.


Voraussetzungen

Die Rietberger Sternschnuppe basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:

  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Die 50 Euro sind eine sogenannte „Freigrenze“. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro überschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d.h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z.B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z.B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.

Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Sie als Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie uns zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung genannt haben, jeden Monat automatisch aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite gibt, müssen Sie nichts machen. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen dieser Freigrenze schenken.


Jetzt informieren

Die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.